Unterweisung nach Kapitel 1.3 IMDG-Code für Landpersonal
Unterweisung nach Kapitel 1.3 IMDG-Code für Landpersonal, das an der Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr beteiligt ist. Dazu zählen z.B. Personen, die gefährliche Güter klassifizieren, verpacken, verladen, oder die Pflichten als Versender oder Beauftragter des Versenders erfüllen sollen.
Neben den vorgeschriebenen Inhalten bieten wir Ihnen an, auf Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre Anforderungen abgestimmte Unterweisungen durchzuführen.
Unterweisungen können in unseren Schulungsräumen durchgeführt werden. Gerne führen wir Unterweisungen aber auch an Ihrem Standort durch. Kundenspezifische Begleitunterlagen können gerne durch uns erstellt werden.
Auch die technische Ausrüstung stellen wir gerne, d.h. Sie stellen die Räumlichkeiten mit Tischen, Stühlen und eine 230 Volt-Steckdose, wir bringen alles andere mit.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. +49 6694 919652 oder per E-Mail unter schulung@klee-sicherheit.com oder nutzen das Kontaktformular dieser Internetseite.