Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für alle an der Gefahrgutbeförderung im Straßenverkehr beteiligten Personen. Dazu zählen z.B. Personen, die gefährliche Güter klassifizieren, verpacken, verladen, empfangen, entladen oder die Pflichten als Absender oder Auftraggeber des Absenders erfüllen sollen. Aber auch Fahrzeugführer*Innen, die freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter durchführen sollen, müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden.

Neben den vorgeschriebenen Inhalten bieten wir Ihnen an, auf Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre Anforderungen abgestimmte Unterweisungen durchzuführen.

Unterweisungen können in unseren Schulungsräumen durchgeführt werden. Gerne führen wir Unterweisungen aber auch an Ihrem Standort durch. Kundenspezifische Begleitunterlagen können gerne durch uns erstellt werden.

Auch die technische Ausrüstung stellen wir gerne, d.h. Sie stellen die Räumlichkeiten mit Tischen, Stühlen und eine 230 Volt-Steckdose, wir bringen alles andere mit.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. +49 6694 919652 oder per E-Mail unter schulung@klee-sicherheit.com oder nutzen das Kontaktformular dieser Internetseite.